Barrierefreiheit
Die Gemeinde Seukendorf möchte ihre Website zur Mittags- und Ferienbetreuung für alle Menschen zugänglich machen. Diese Erklärung gilt für https://mittagsbetreuung.seukendorf.de/.
Maßgeblich sind Art. 14 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit den Anforderungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit teilweise vereinbar. Die nachstehend beschriebenen Einschränkungen bestehen bei bereitgestellten PDF-Dokumenten. Die Bewertung beruht auf einer begrenzten Eigenprüfung der lokal eingerichteten Importversion und ist kein vollständiger Nachweis der Erfüllung aller Anforderungen. Die Auslieferung auf dem öffentlichen Webserver ist davon noch nicht umfasst.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Das PDF-Dokument „Satzung“ (satzung.pdf) besteht aus fünf gescannten Seiten ohne auslesbare Textebene und ohne Dokument-Tags. Sein Inhalt ist dadurch für Screenreader nicht als Text zugänglich.
Die PDF-Dokumente „Gebührensatzung“ (gebuehrensatzung.pdf) und „Gebührenänderung“ (gebuehrenaenderung.pdf) enthalten keine Dokument-Tags. Ihre Struktur ist damit für assistive Technologien nicht zuverlässig als Überschriften, Absätze und andere Gliederungselemente verfügbar.
Die weiteren geprüften PDF-Unterlagen enthalten Dokument-Tags. Dies allein bestätigt jedoch weder eine korrekte Lesereihenfolge noch eine vollständig zugängliche Formularbedienung oder die Barrierefreiheit des jeweiligen Dokuments.
Wenn Sie Informationen aus einem Dokument in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mittags- und Ferienbetreuung. Nennen Sie möglichst das Dokument und die gewünschte Form der Information.
Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2026 auf Grundlage einer technischen Eigenprüfung der lokal eingerichteten Website erstellt.
Geprüft wurden zehn Seiten bei Bildschirmbreiten von 1440, 768, 390 und 320 Pixeln. Auf fünf repräsentativen Seiten erfolgten automatisierte Prüfungen mit axe anhand der Regeln für WCAG 2.0 A/AA und WCAG 2.1 AA; nach den vorgenommenen Korrekturen wurden dabei keine automatisiert erkennbaren Verstöße gemeldet. Ergänzend wurden die Tastaturbedienung, die Fokusführung und das Schließen des mobilen Menüs mit der Escape-Taste sowie die technische Dokumentstruktur der bereitgestellten PDF-Dateien geprüft.
Automatisierte Prüfungen erfassen nur einen Teil möglicher Barrieren. Ein vollständiger standardisierter BITV-Test, eine umfassende Screenreader-Prüfung und eine vollständige inhaltliche Prüfung aller PDF-Dokumente wurden nicht durchgeführt. Die Erklärung wird mindestens einmal jährlich und bei wesentlichen Änderungen überprüft.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen oder benötigen Sie Unterstützung? Bitte teilen Sie uns die betroffene Seitenadresse und eine kurze Beschreibung des Problems mit. Sie können über dieselben Kontaktwege Informationen in einer zugänglichen Form anfordern.
Gemeinde Seukendorf
Mittags- und Ferienbetreuung – Carmen Eschner
Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn
E-Mail: mitti@seukendorf.de
Telefon: 0911 / 97921765
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung stellen. Das gilt auch, wenn Sie der Auffassung sind, dass sich die Gemeinde zu Unrecht auf eine Ausnahme beruft.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de
Informationen und Online-Antrag: Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
