Anmeldung für das Schuljahr 2025/26
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sowie Konzeption und Satzung sorgfältig durch!
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Hier finden Sie unsere aktuellen Anmeldeformulare für das Schuljahr 2025/2026.
Eine Rückgabe der ausgefüllten Formulare hat bis spätestens 13.03. – 12Uhr zu erfolgen!
Bitte senden Sie die gewünschten Anträge, den Infobogen
sowie die Einverständniserklärung zum Datenschutz unterschrieben, per Email mit dem
Betreff „Anmeldung 2025/26“ an mitti@seukendorf.de
Bei fehlenden Unterlagen, kann ihr Vertrag nicht bearbeitet werden! Sie erhalten keine Erinnerung!
Prüfen Sie daher bitte unbedingt vor Abgabe ihre Unterlagen auf Vollständigkeit!
Natürlich können Sie den ausgefüllten Antrag auch wie gewohnt in der Mittagsbetreuung
abgeben. Bitte keine Verträge in der Gemeinde abgeben!
Es gibt kein wer zuerst kommt malt zuerst Prinzip. Alle bis zum 13.03.2025 – 12:00Uhr eingegangen
Verträge werden geprüft und bearbeitet. Sie erhalten bis 17.03. eine Rückmeldung ob Sie
einen Platz erhalten haben oder nicht.
Wir haben in der Mittagsbetreuung 36 Plätze hierbei werden Anmeldungen bis 15:30 und 16:30Uhr als ein Platz, Anmeldungen bis 14:00Uhr oder tageweise Anmeldungen als halber Platz gerechnet. Eine Aufnahme erfolgt gemäß §3 unserer Satzung. (Diese finden Sie unter dem Reiter Konzeption)
WICHTIG! Ein abgegebener Vertrag ist keine Garantie/Zusage für einen Platz!
WICHTIG! Verträge mit fehlenden Unterlagen können nicht bearbeitet werden!
WICHTIG! Liegt bei ihnen ein besonderer Betreuungsbedarf vor? (z.B. Alleinerziehend,
keine Großeltern oder dergleichen in der Nähe, usw.)
Dann geben Sie dies Bitte zwingend detailliert auf einem extra Zettel mit kurzer Erläuterung an.
WICHTIG! Eine Ferienbetreuung ist nicht in den Verträgen inkludiert! Sie müssen die Ferien extra buchen. Eine Anmeldung zur Mittagsbetreuung zieht nicht automatischeine Anmeldung zur Ferienbetreuung nach sich.
Die Vergabe der Ferienbetreuungsplätze erfolgt analog zu § 3. Eine Zu- oder Absage zu den Ferien erhalten Sie 6 Wochen vor den Ferien.
Erfolgt eine schriftliche Absage nicht oder nicht rechtzeitigt, wird die Gebühr gemäß der Staffelung in §12, Satz (5) Staffelung erhoben. Eine Anmeldung muss schriftlich bis spätestens 6 Wochen vor, eine Abmeldung muss ebenfalls schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn erfolgen. Erfolgt eine schriftliche Absage nicht oder nicht rechtzeitigt, wird die Gebühr gemäß §12, Satz (5) unserer Satzung erhoben.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Dann melden Sie sich einfach unter den im
Deckblatt oder unter dem Punkt Kontakt angegeben Daten, über das Kontaktformular
oder persönlich vor Ort bei uns.
Anmeldung für das Schuljahr 2025/26
Bitte beachten Sie zwingend oben beschriebene Regelungen!